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Haftungs- und Sicherheitsrisiken Qualität macht sich bezahlt, für Sie und Ihr Unternehmen

  • Produktions- und Planungssicherheit

  • Ausschließliche Verwendung von neuen und durch den Hersteller oder Gesetzgeber zugelassenen Komponenten

  • Austausch aller Komponenten, die als Schwachstellen identifiziert werden und somit ein Sicherheitsrisiko für die Maschine und deren Betreiber darstellen

  • Waschen & Reinigen jeder Baugruppe vor der Reparatur

  • Über 100 Funktions- & Lastteststände

  • Modernste Prüfhilfsmittel zur Fehlerdiagnose

Die internationalen Richtlinien sorgen für weltweit harmonisierte Qualitätsstandards in der Branche. Die Hersteller von vollständigen und unvollständigen Maschinen orientieren sich seit dem 29. Dezember 2009 an den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der neuen EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Basis für die Maschinenrichtlinien bilden die beiden neuen EU-Verordnungen 764/2008 EG sowie 765/2008 EG.

In erster Linie sollen diese Sicherheitsrichtlinien Mitarbeiter vor Verletzungen durch Maschinen schützen. Hier ist einerseits wie vor der Gesetzesreform der Hersteller in der Pflicht, entsprechend sichere Produkte in Umlauf zu bringen, andererseits ist auch der Maschinenbetreiber diversen Verpflichtungen ausgesetzt.

So hat er unter anderem für eine Beseitigung oder weitestgehende Minimierung von Risiken beim Einsatz der Maschine für das Bedienungspersonal Sorge zu tragen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Schulungen des Personals über zu treffende Schutzmaßnahmen gesetzlich vor geschrieben. Dies hilft auch bei der Vermeidung von Haftungsrisiken durch mögliche Unfälle, denen Maschinenbetreiber nach dem Kauf ausgesetzt sind. Somit wird deutlich, dass die Maschinenrichtlinie also nicht nur die Planungs- und Konstruktionsphase, sondern auch den Betrieb und die Instandhaltung betrifft.

Durch die ausschließliche Verwendung von durch den Hersteller oder Gesetzgeber neuen und zugelassenen Komponenten im Rahmen unserer Produktüberholung unterstützen wir Sie dabei, dass instandgesetzte Baugruppen der Erfüllung der sicherheitsrelevanten und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit sind Sie bei Ihrer Instandhaltung auf der „sicheren Seite“ und gehen entsprechend der genannten Qualitätsstandards keinerlei Risiko bei Betriebserlaubnis, Arbeitssicherheit und Lebensdauer Ihrer Baugruppen ein.

So vermeiden wir Haftungs- und Sicherheitsrisiken und beugen einem drohenden Ausfall vor:

Reinigung und Überprüfung - BVS Industrie-Elektronik

Jede Baugruppe, die Sie von uns repariert, im Tausch oder als Ersatzteil erhalten, wurde professionell gereinigt. Dies beugt durch Verschmutzung hervorgerufene Fehlfunktionen vor und verlängert somit den Lebenszyklus Ihrer Baugruppe.

Funktions- und Leistungstest - BVS Industrie-Elektronik

Wir verfügen über 100, den Baugruppenbetrieb in der Produktion simulierende, Funktions- und Leistungsteststände, die entweder exklusiv vom Hersteller erworben oder in strenger Anlehnung an die Herstellervorgaben von unserer Entwicklungsabteilung nachgebaut wurden.

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Zur Reparatur verwenden wir die vom Gesetzesgeber oder Hersteller neuen und zugelassenen Komponenten.

Präventiver Austausch - BVS Industrie-Elektronik

Bei jeder Reparatur und bei all unseren lagerseitigen Tausch- und Ersatzbaugruppen wechseln wir produktüberholend alle Komponenten, die einem nutzungs- oder alterungsbedingten Verschleiß unterliegen.

Prüfmittel zur Fehlerdiagnose - BVS Industrie-Elektronik

Wir benutzen modernste Prüfhilfsmittel zur Fehlerdiagnose wie z. B.

  • Wärmebildkameras
  • Logiktester
  • Reworkstation
  • Flying Prober
  • VI-Messinstrument
  • Prommer
DIN ISO Zertifizierung - BVS Industrie-Elektronik

Seit 2008 sind wir nach dem Qualitätsmanagement ISO 9001 und seit 2017 auch nach der Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert.

Zudem arbeitet unser internes Prüflabor in strenger Anlehnung an ISO TS16949 / VDA 6.4.

Weiterbildung unserer Servicetechniker - BVS Industrie-Elektronik

Zur dauerhaften Sicherstellung höchster Qualität in unseren Prozessen und Leistungen bilden wir unsere fachqualifizierten Ingenieure, Techniker und Elektroniker kontinuierlich fort und weiter.

Was regelt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Die europäische Richtlinie 2006/42/EG, auch bekannt als Maschinenrichtlinie, ist eine bedeutende Gesetzgebung der EU, die den Bereich der Maschinensicherheit und des Arbeitsschutzes regelt. Sie wurde entwickelt, um ein hohes Maß an Produktsicherheit für Maschinen auf dem europäischen Markt zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist keine Verordnung im eigentlichen Sinne, sondern eine Richtlinie. Das bedeutet, dass sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland beispielsweise erfolgt dies durch das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenverordnung.

Die Maschinenrichtlinie legt grundlegende Anforderungen für Maschinen fest, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die mit ihnen in Berührung kommen. Sie betrifft nicht nur Industriemaschinen, sondern auch Alltagsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge oder Spielzeug, die eine bestimmte Funktionsweise aufweisen.

Ein wichtiger Aspekt der Maschinenrichtlinie ist die Risikobeurteilung. Hersteller müssen eine umfassende Analyse durchführen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dies kann die Anwendung relevanter Normen beinhalten, die in der Maschinenrichtlinie erwähnt werden. Normen sind technische Dokumente, die Anforderungen, Verfahren und Richtlinien für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen festlegen.

Die Maschinenrichtlinie legt außerdem fest, dass Maschinen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen, um ihre Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen. Die CE-Kennzeichnung ist ein Zeichen, das anzeigt, dass das Produkt den geltenden europäischen Vorschriften entspricht und frei im europäischen Wirtschaftsraum vermarktet werden darf.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist von großer Bedeutung, um ein einheitliches Sicherheitsniveau für Maschinen in der EU zu gewährleisten. Sie trägt dazu bei, Arbeitsunfälle zu reduzieren, den Arbeitsschutz zu verbessern und Verbraucher vor potenziellen Gefahren zu schützen. Durch die Festlegung klarer Anforderungen und Verfahren bietet die Richtlinie auch Herstellern eine klare Grundlage für die Konstruktion und den Vertrieb sicherer Maschinen.

Insgesamt stellt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einen wichtigen rechtlichen Rahmen dar, der die Sicherheit von Maschinen in Europa gewährleistet und zur Harmonisierung des Binnenmarkts beiträgt.